Kompetent, schnell und zuverlässig kümmern wir uns um alles, wenn's doch mal zum "Crash" kommt. Wir übernehmen für Sie die komplette Schadensregulierung und sorgen mit unserem Fuhrpark dafür, daß Sie in jeder Situation mobil bleiben. Unsere Fahrzeugflotte bietet Ihnen vom Kleinwagen über die Luxuslimousine bis zum Transporter und LKW immer die richtige Lösung für Ihre Ansprüche.
Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets über einen Anwalt Ihres Vertrauens in Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
"Ihr Gegner kann nicht Ihr Berater sein!"
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als ca. 600 - 750 EUR) dürfte als Schadennachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug
in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Fahrzeugelektronik und neue Werkstoffe im Karosseriebau führen heute häufig dazu, dass mit bloßem Auge die Höhe eines Unfallschadens nicht mehr erkannt werden kann.
Der Kfz-Sachverständige achtet darauf, dass auch Elektronikschäden und verdeckte Schäden an Karosserien erkannt werden.
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug.
Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.
Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.
Dies gilt auch bei älteren Fahrzeugen.
Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig.
Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen
Die Abwicklung über einen erfahrenen Anwalt wird für Sie zu einer professionellen Erledigung führen.
Unser Unfallservice
für Sie bietet u.a. Hilfe: